Europa-Parlament beschließt Rechtsstaatsmechanismus – Ursula v. d. Leyen legt diesen vorerst auf Eis

Am heutigen Mittwoch (16.12.2020) wurde der Rechtsstaatsmechanismus vom Europäischen Parlament beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit wird ab dem kommenden Jahr die Auszahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien geknüpft. Aufgrund einer Zusatzerklärung des Europäischen Rates soll das neue Gesetz aber während einer Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof vorerst auf Eis gelegt werden. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am Mittwoch im Parlament eingestanden, dass sie an dieser Verzögerung festhalten will. Ein solcher Vorgang steht im Widerspruch zu den Europäischen Verträgen. Das Europäische Parlament wird deshalb heute Abend eine Resolution abstimmen, die die EU-Kommission auffordert, ab dem ersten Januar Sanktionsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten.

Daniel Freund, Grüner Verhandlungsführer zum Rechtsstaatsmechanismus kommentiert:

“EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen darf sich nicht vor den Karren von Viktor Orban spannen lassen. Sanktionen dürfen nicht einfach auf Eis gelegt werden, während der Rechtsstaat in zahlreichen Mitgliedstaaten der EU in einer Krise steckt. Die EU-Kommission ist die Hüterin der Europäischen Verträge und muss geltendes Recht umsetzen. Das heißt: Sanktionen gegen Rechtsstaatsbrecher müssen umgehend nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den Weg gebracht werden. Alles andere käme einer Schonfrist für jene gleich, die Europas Werte missachten. Das Europäische Parlament setzt hier ein starkes und deutliches Zeichen: Europäische Werte gehören nicht auf Eis gelegt, sondern durchgesetzt. Wir werden die EU-Kommission in den kommenden Wochen dazu drängen, Verfahren einzuleiten und EU-Fördergelder zurückzuhalten, sollten gravierende Verstöße gegen den Rechtsstaat festgestellt werden. Handelt die EU-Kommission nicht, werden politische und rechtliche Konsequenzen fällig.”

HINTERGRUND I:

Meine heutige Rede hierzu im Europäischen Parlament findet ihr hier:

https://twitter.com/daniel_freund/status/1339223142452092932

HINTERGRUND II:

Die entscheidenden Paragraphen der Parlamentsresolution, die am Mittwoch zur Abstimmung steht:

Ratschlussfolgerung sind überflüssig, der Gesetzestext ist klar und deutlich formuliert: 4. (…) reminds, that the content of the European Council conclusions on the Regulation on a general regime of conditionality for the protection of the Union budget is superflous; reminds that the applicability, purpose and scope of the Rule of Law Regulation is clearly defined in the legal text of the said Regulation;

Der Rat hat keine Befugnis, Gesetzestexte wie die Verordnung des Rechtsstaatsmechanismus, selbst auszulegen, dies obliegt allein dem EuGH: 5. (…) considers, therefore, that any political declaration of the European Council cannot be deemed to represent an interpretation of  legislation as interpretation is vested with the European Court of Justice.

Das Parlament kann mit rechtlichen Mitteln dafür sorgen, dass die Kommission den Rechtsstaatsmechanismus gemäß Verordnung umsetzt. Die Kommission ist dem Parlament verpflichtet und kann nicht gezwungen werden, Ratsschlussfolgerungen umzusetzen. 8 (…) reminds that the Parliament has several legal means at its disposal to make sure that the Commission respects its treaty obligation including the discharge procedure in order to assess the proper management of Union funds; (…) stresses that the conclusions of the European Council cannot be made binding on the Commission in applying legal acts;

Das Parlament fordert von der Kommission, dass sie den Rechtsstaatsmechanismus ab dem 1.01.2021 einsetzt. Nur der EuGH kann entscheiden, dass die Verordnung außer Kraft gesetzt wird (nicht etwa allein die Tatsache, dass Ungarn und Polen vor Gericht klagen). 9 (…) expects the Commission, as the guardian of the Treaties, to ensure that the Regulation is fully applicable from the date agreed by the co-legislators and reminds that annulment of the Regulation or part of it is only possible by the CJEU;

Daniel Freund – Mitglied des Europäischen Parlaments
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Rue Wiertz 60
1047 Brussels

Belgien

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