Stefan Wenzel spricht von „kabarettreif – aber nicht parlamentsgemäß“
Als „kabarettreif – aber nicht parlamentgemäß“ bezeichnet Stefan Wenzel, Grünen-Landtagsabgeordneter und Bundestagskandidat im Wahlkreis Cuxhaven-Stade II die 15 Antworten des Wirtschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage (Drs. 18/9052) zur Schiffssicherheit auf der Elbe und auf anderen niedersächsischen und deutschen Wasserwegen. Im Namen der Grünen Landtagsfraktion wurden 15 konkrete Fragen an die SPD-CDU geführte Landesregierung gestellt und 15 Mal gab es die gleiche nichtssagende Antwort: „Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen“.
„Daraus ergibt sich, dass die Kleine Anfrage der Grünen mit einer entweder fragwürdigen und/oder unzutreffenden grundsätzlichen Argumentation nicht beantwortet wurde“, stellt Stefan Wenzel fest.
Stefan Wenzel weiter: „Zudem untermauert der fragwürdige Umgang mit dieser parlamentarischen Initiative, dass die Landesregierung aus SPD und CDU im Küstenland Niedersachsen trotz der wachsenden Risiken und der bereits vorliegenden Erfahrungen mit Havarien keinerlei Ambitionen im Sinne der Verbesserung der Schiffssicherheit auf den Wasserstraßen hegt und sich darauf beschränkt, sich hinter Zuständigkeiten des Bundes zu verstecken“
„Das Ressort vom Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) wimmelt mit diesen Worten ein parlamentarisches Auskunftsbegehren ab. Das ist unverschämt“, so Stefan Wenzel fassungslos. Er kündigte an, dass jetzt die für maritime Wirtschaft zuständige Grünen-Bundestagskollegin Claudia Müller einen Teil seiner Fragen direkt dem Scheuer-Ministerium stellen werde. Ob die Antworten ausführlicher ausfallen werden? Stefan Wenzel ist gespannt.
Hier die unverschämte Antwort zum Herunterladen
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Die Bewertung der Anfrage durch Stefan Wenzel
– Alle 15 Fragen einer Kleinen Anfrage (Drs. 18/9052) des Grünen-Landtagsabgeordneten Stefan Wenzel (sowie drei weiterer AbgeordnetenkollegInnen) zum Thema Schiffssicherheit auf der Elbe wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung im Mai ohne weitere Ausführungen wie folgt beantwortet: „Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen“.
– In den vorangestellten „Vorbemerkungen der Landesregierung“ wird eine Passage aus der Stellungnahme des vom nds Wirtschaftsministeriums in diesem Zusammenhang angefragten Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zitiert:
“Ich bedauere Ihnen mitzuteilen zu müssen, dass in diesem Fall weder die GWD (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) noch das BMVI hier Unterstützung leisten können. Es handelt sich tatsächlich bei einer Vielzahl der Fragen um Themen, die in Bundeszuständigkeit liegen und insoweit durch den Bund zu beantworten wären. Der Bund darf dem Land keine Informationen zur Veröffentlichung übermitteln, für die ausschließlich der Bund zuständig ist.
Ich empfehle Ihnen daher, auf Ihre Unzuständigkeit hinzuweisen. Sie können gleichzeitig bei den Fragen, die in der originären Zuständigkeit des Bundes liegen, auf diesen verweisen.“
Ergänzend erklärt das MW: „Der Landesregierung liegen zu den Fragen 1 bis 15 keine Erkenntnisse vor“.
Dazu stellen wir fest:
– Es erstaunt, dass die Nds Landesregierung behauptet, dass ihr zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Schiffsverkehrs auf der Elbe „keine Erkenntnisse“ vorliegen würden.
– Es erstaunt, dass behauptet wird, dass Informationen des Bundes im Zusammenhang mit der Schiffssicherheit nicht an die Länder übermittelt werden dürfen; zumal es anders lautende Präzedenzfälle gibt.
– Es erstaunt, dass eine angefragte Bundesbehörde einer angefragten Landesbehörde die „Empfehlung“ gibt, auf die eigene Unzuständigkeit zu verweisen. Es erstaunt allerdings nicht, dass ein CDU-geführtes Wirtschaftministerium einer Großen Koalition in Niedersachsen ohne jedes weitere eigene Engagement im Interesse des Landes der Direktive eines CDU-geführten Wirtschaftsministerium einer Großen Koalition im Bund folgt.
Weiterhin stellen wir in diesem Zusammenhang fest:
– dass sich das Nds Wirtschaftsministerium in der Vergangenheit durchaus mit Fragen der Schiffssicherheit beschäftigt und dazu auch öffentlich Stellung genommen hat. Als Beispiele seien genannt Anfragen und Fragestunden im Niedersächsischen Landtag zur Havarie der „MSC Flaminia“ im September 2012, zur Havarie der „MS Glory of Amsterdam“ im Oktober 2017 oder zur Havarie der “MSC Zoe“ im März 2019.
– dass das unter anderem ebenfalls für Fragen der Schiffssicherheit zuständige und in der niedersächsischen Hafenstadt Cuxhaven ansässige Havariekommando als gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer betrieben wird.
– dass die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) Teil der Organisationsstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind, die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur untersteht. Als parlamentarischer Staatssekretär ist dafür in diesem Ministerium unter anderem der Cuxhavener CDU-Bundestagsabgeordnete Enak Ferlemann zuständig.
– dass die befasste Landesbehörde in ihrer Antwort schreibt, „Die Fragestellungen tangieren GRÖSSTENTEILS direkt den Verantwortungsbereich des Bundes. Die befasste Bundesbehörde wird aus ihrem Schreiben zitiert „Es handelt sich bei EINER VIELZAHL der Fragen um Themen, die in der Bundeszuständigkeit liegen.“ Beide Formulierungen bestätigen, dass NICHT ALLE Fragen nur vom vermeintlich zuständigen Bund beantwortet werden könnten. Gleichwohl wird in der Antwort der Landesregierung keinerlei Differenzierung der Zuständigkeiten für einzelne Fragen vorgenommen. Stattdessen werden die Fragen grundsätzlich nicht beantwortet.
Daraus ergibt sich, dass die Kleine Anfrage der Grünen mit einer entweder fragwürdigen und/oder unzutreffenden grundsätzlichen Argumentation nicht beantwortet wurde.
Zudem untermauert der fragwürdige Umgang mit dieser parlamentarischen Initiative, dass die Landesregierung aus SPD und CDU im Küstenland Niedersachsen trotz der wachsenden Risiken und der bereits vorliegenden Erfahrungen mit Havarien keinerlei Ambitionen im Sinne der Verbesserung der Schiffssicherheit auf den Wasserstraßen hegt und sich darauf beschränkt, sich hinter Zuständigkeiten des Bundes zu verstecken.